Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen und unvergesslichen Aufenthalt im Ostseeheilbad Zingst
- Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, soll jegliche unnötige Geräusch- und Lärmentwicklung vermieden werden. Im Interesse aller Gäste ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr im gesamten Haus Ruhe zu halten. Die Nutzung von Fernseh-, Radiogeräten sowie von elektrischen Medien ist stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Um die Nachtruhe zu gewährleisten, bitten wir alle Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme.
- Sobald Sie das Zimmer verlassen, haben Sie für den ordnungsgemäßen Verschluss der Türen und Fenster Sorge zu tragen. Alle elektrischen Geräte sind auszuschalten. Wir dürfen Sie bitten, das Zimmer an Ihrem Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen.
- Das Aufladen von E-Akkus für Fahrräder auf dem Zimmer ist verboten!
Bitte benutzen hierzu Sie unsere Ladeschränke. - Die Einrichtungsgegenstände und das Mobiliar sind nur für die Nutzung der betreffenden Zimmer bestimmt.
Eine Entfernung aus dem Zimmer bzw. dem Grundstück ist nicht gestattet. - Die Aufenthaltsräume sind pfleglich zu behandeln. Speisereste und dergleichen sind selbständig zu beseitigen. Bei einer eventuellen Veränderung der Aufstellung des Mobiliars ist nach der Nutzung der Urzustand wiederherzustellen.
- Mit Ausnahme der Zimmer, die mit einer Miniküche ausgestattet sind, dürfen Speisen in den Zimmern weder zubereitet noch verzehrt werden. Die Zubereitung von kleineren Mahlzeiten und Snacks kann in der Teeküche erfolgen. Das Geschirr ist nach Nutzung gereinigt wieder in die entsprechenden Schränke einzuordnen.
- Der Gast darf das Zimmer ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Mehr als die im Vertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Haus 54 aufgenommen werden.
- Die Ihnen bei Ankunft übergebene Schlüsselkarte darf nicht an fremde Personen ausgehändigt werden. Der Verlust der Karte ist den Mitarbeitern in der Rezeption umgehend zu melden.
- Durch unseren Reinigungsdienst wurde das Inventar vor Ihrer Anreise auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft. Sollten Ihnen Mängel auffallen, bitten wir Sie, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden. Bei der Abreise festgestellte Sachbeschädigungen sowie fehlendes Inventar werden Ihnen in Rechnung gestellt.
- Teilbereiche des Hauses können zu Reinigungszwecken geschlossen werden.
- Der Umgang mit offenem Feuer in den Zimmern ist untersagt. Das Grillen mit Kohle- und Gasgrillen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Vorhandene Grillgeräte sowie der Grillplatz sind nach dem Gebrauch zu reinigen.
- Das Rauchen ist im Haus strikt untersagt. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die Brandschutzbestimmungen und können vom Haus 54 mit einer Vertragsstrafe von EUR 100,00 geahndet werden.
- Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen gegen eine Gebühr von 7,00 € pro Nacht gestattet.
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen und den anfallenden Müll entsprechend der vorhandenen Wertstoffbehältern (Außenbereich) zu trennen.
- Weisungen der Mitarbeiter des Hauses 54 sind Folge zu leisten.
- Wir dürfen Sie bitte, das Zimmer an Ihrem Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen.