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S T E L
AGB Stand November 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hostel Haus 54 Ostseeheilbad Zingst für den Beherbergungsvertrag

1. Geltungsbereich

1.1 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge des „Haus 54“ zur mietweisen Überlassung von Hotelzimmern unterschiedlicher Kategorien zur Beherbergung von Gästen. Der Geltungsbereich schließt sämtliche vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder sie ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gastes werden – selbst bei Kenntnis durch das „Haus 54“ – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Haus 54 stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedarf der vorherigen Zustimmung des „Haus 54“ in Textform.

1.3 1.3. Setzt der Gast den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so wird dadurch das Mietverhältnis nicht i.S. des § 545 BGB verlängert. Der Gast ist vielmehr zur Räumung und Herausgabe der Mietsache gemäß Ziff. 7.3 des Vertrages an das „Haus 54“ verpflichtet. Dem Gast steht es frei, dem „Haus 54“ ein Angebot zum Abschluss eines neuen Beherbergungsvertrages zu unterbreiten.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag (fortlaufend „der Vertrag“) kommt zwischen der „Kur- und Tourismus“ GmbH Zingst, Seestraße 56-57, 18374 Ostseeheilbad Zingst (nachfolgend „Haus 54“) und dem Gast zustande, auch wenn der Gast sich für die Buchung einer Agentur/Buchungsplattform im Internet bedient.

2.2 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem „Haus 54“ kommt zustande:

  • a) Durch Rücksendung des dem Gast vom „Haus 54“ übermittelten Angebots zum Abschluss eines Vertrags in einer vom Gast unterzeichneten Form
  • oder
  • b) durch Annahme des Angebotes eines Gastes anhand des Prospekts des „Haus 54“, auch veröffentlicht auf dessen Homepage (www.Haus54.de) oder im Online-Buchungsverfahren über das Buchungsportal eines Reisevermittlers durch das „Haus 54“.
  • An die Annahme eines dem Kunden gemäß a) per E-Mail übersandten Angebots ist das „Haus 54“ 3 Tage gebunden, an das dem Kunden postalisch übersandte Angebot 7 Tage ab Versand. Die Annahme eines gemäß b) vom Gast dem „Haus 54“ über einen Reisevermittler im Online-Buchungsverfahren unterbreiteten Angebots erfolgt binnen 24 Stunden. Vom Gast nachträglich vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen an einem ihm vom „Haus 54“ übersandten Angebot zum Abschluss eines Vertrages stellen ein neues Angebot an das „Haus 54“ dar. Für das Zustandekommen des Vertrags bedürfen solche Änderungen deshalb ihrerseits der Annahme durch das „Haus 54“.

    3. Vertragsinhalte, Leistungsumfang

    3.1 Das „Haus 54“ ist verpflichtet, dem Gast die von ihm gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vertraglich ggfls. zusätzlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    3.2 Der Gast ist verpflichtet, die von ihm mit dem „Haus 54“ vertraglich vereinbarten Preise für die überlassenen Zimmer und von ihm ggfls. zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für die vom Gast direkt oder über das „Haus 54“ beauftragten Leistungen Dritter, die nicht direkt zwischen dem Gast und dem Dritten abzurechnen sind, sondern über das „Haus 54“. Die vereinbarten abgerechneten Preise beinhalten die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Höhe und die Kurtaxe.

    4. Zahlungsmodalitäten

    4.1 Die Leistungen des „Haus 54“ sind bei Anreise des Gastes per EC- Karte, per Kreditkarte oder in Bar zu bezahlen.

    4.2 Das „Haus 54“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, deren Höhe sich aus dem vertragsgegenständlichen Leistungsumfang ergibt, 20% des Preises der vereinbarten Gesamtleistungen aber nicht überschreitet.

    5. Rücktritt des Kunden

    5.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem „Haus 54“ abgeschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn die Rücktrittserklärung dem „Haus 54“ spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Tag der Anreise des Gastes in Textform zugeht. Nach Ablauf dieser Frist ist ein (kostenfreier) Rücktritt des Gastes nur noch dann möglich, wenn ein solcher mit dem „Haus 54“ bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Gastes besteht.

    Die Vereinbarung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes bedarf für Ihre Wirksamkeit der Textform.

    5.2 Bei einem Rücktritt des Gastes nach Ablauf der Frist gemäß Ziff. 5.) hat das „Haus 54“ Anspruch aufeine vereinbarte Vergütung, sofern das „Haus 54“ nicht in Textform einer Vertragsaufhebungzustimmt oder dem Gast ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Das „Haus 54“ hat sichEinnahmen aus eventuell anderweitiger Verwertung sowie die ersparten Aufwendungen in diesemFall auf die Vergütung des Gastes anzurechnen. Kann das Zimmer nicht anderweitig vermietetwerden, so kann das „Haus 54“ den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: derGast ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des für die Übernachtung inklusive Frühstück vereinbartenPreises sowie für vereinbarte Leistungen Dritter zu zahlen, 70% für Halbpension- und 60% fürVollpensionsarrangements. Es steht dem Gast frei, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruchdes „Haus 54“ nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

    6. Rücktritt des Haus 54

    6.1 Wird eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Vorauszahlung des Gastes durch diesen auch nach einer ihm vom „Haus 54“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das „Haus 54“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    6.2 Des Weiteren ist das „Haus 54“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,

  • Wenn die Erfüllung des Vertrages seitens des „Haus 54“ durch höhere Gewalt oder andere vom „Haus 54“ nicht zu vertretende Umstände unmöglich wird.
  • Der Vertrag zustande gekommen ist unter Verwendung schuldhaft falscher Angaben, oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen durch den Gast, Tatsachen bei deren rechtzeitiger Kenntnis dass „Haus 54“ den Vertrag nicht abgeschlossen hätte.
  • Der Zweck des Vertragsabschlusses bzw. des Aufenthalts des Gastes gesetzwidrig ist.
  • Ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des „Haus 54“ durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • 7. Übergabe und Rückgabe der Zimmer, Nutzung der Zimmer

    7.1 Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

    7.2 Das Zimmer steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung des Zimmers steht dem Gast nicht zu, es sei denn, dass dieses bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

    7.3 Der Gast hat das Zimmer am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr zu räumen.

    7.4 In sämtlichen Räumlichkeiten des Hauses, auf den Balkonen und insbesondere auf den Zimmern des „Haus 54“ besteht absolutes Rauchverbot. Der Aufenthalt von Haustieren ist untersagt. Während des Aufenthalts im „Haus 54“ ist dessen Hausordnung einzuhalten.

    7.5 Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Zimmerpreises.

    8. Haftung des Haus 54

    8.1 Das „Haus 54“ haftet gegenüber dem Gast für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit haftet das „Haus 54“ auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern für diese nicht die Betriebshaftpflichtversicherung des „Haus 54“ eintritt. Der Haftungsausschluss gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des „Haus 54“.

    8.2 Vom Gast eingebrachten Sachen sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung des „Haus 54“ mitversichert, soweit solche nicht grundsätzlich nach den AHB ausgeschlossen sind wie Geld, Wertpapiere, Sparbücher, Kreditkarten, EC-Karten, Schmucksachen, Kostbarkeiten und andere Wertsachen.

    8.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Hauses – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag mit dem „Haus 54“ zu Stande. Der Haftungsausschluss aus Ziff. 8.1 gilt hierfür entsprechend.

    8.4 Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten.

    9. Haftung des Kunden

    9.1 Der Gast ist verpflichtet, das von ihm gemietete Zimmer nebst dessen Einrichtung und sonstiger ihm überlassener Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch bei Aufenthalt in den anderen Gemeinschaftsräumen des Hauses. Der Gast haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Hauses und der Einrichtungsgegenstände, die er oder die ihn begleitenden zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen verursachen. Bei Verlust der dem Gast bei der Ankunft übergebenen Schlüsselkarte, ist das „Haus 54“ berechtigt, dafür vom Gast Schadenersatz zu verlangen.

    9.2 Das Aufladen von Akkus von E-Fahrrädern auf den Zimmern ist verboten.

    10. Datenschutz

    Der Gast ermächtigt das „Haus 54“, die mit der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes, der Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen. Der Gast hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

    11. Aufrechnungsverbot

    Der Gast kann gegen Ansprüche des „Haus 54“ nur mit ebenfalls aus dem Vertrag resultierenden vom „Haus 54“ unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden.

    12. anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

    Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen dem „Haus 54“ und dem Gast findet deutsches Recht Anwendung. Sofern ein Gast Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand Rostock.

    13. sonstige Bestimmungen

    13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dieses gilt auch für eine etwaige Aufhebung der Textform.

    13.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.